Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Firma Meldgaard Greenline GmbH
24. November 2025
1. Allgemeines / Geltungsbereich / Schriftform / Abtretung
1.1. Die Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Firma Meldgaard Greenline GmbH gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit Kunden („Besteller“) und sind Bestandteil sämtlicher Vertragsangebote und Vertragsabschlüsse. Die Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen („AGB“) gelten ausschließlich; sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller. Entgegenstehende oder von den AGB der Firma Meldgaard Greenline GmbH abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
1.2. Diese AGB gelten nur, wenn der Besteller ein Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
1.3. Die AGB der Firma Meldgaard Greenline GmbH – gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“). Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gelten die AGB der Firma Meldgaard Greenline GmbH in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Bestellers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass die Firma Meldgaard Greenline GmbH in jedem Einzelfall wieder auf diese hinweisen müsste.
1.4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Besteller (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB der Firma Meldgaard Greenline GmbH. Für den Inhalt derartiger individuellen Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung der Firma Meldgaard Greenline GmbH maßgebend ist ausschließlich die schriftliche Bestätigung der Firma.
1.5. Die Abtretung von Forderungen gegen die „Meldgaard Greenline” GmbH an Dritte ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen oder unsere schriftliche Zustimmung erfolgt.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1. Das Angebot der Firma Meldgaard Greenline GmbH ist freibleibend und unverbindlich, sofern es nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet ist oder eine bestimmte Annahmefrist enthält. Ein Vertrag kommt erst durch eine ausdrückliche Annahmeerklärung der Firma „Meldgaard Greenline“ GmbH zustande.
2.2. Auf Bestellungen, Angebote oder Aufträge des Bestellers hin kommt ein Vertrag mit der Firma Meldgaard Greenline GmbH erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, wofür Textform ausreichend ist, oder durch unsere Lieferungsausführung zustande. Sind Bestellungen, Angebote oder Aufträge des Bestellers nicht innerhalb von 14 Tagen nach deren Zugang bei uns bestätigt oder ausgeführt, gelten diese als abgelehnt. Weicht unsere Auftragsbestätigung von der Bestellung, dem Angebot oder dem Auftrag des Bestellers ab, so ist die Auftragsbestätigung maßgeblich, es sei denn, der Besteller widerspricht der Auftragsbestätigung binnen 7 Werktagen nach deren Empfang.
Die Firma „Meldgaard Greenline“ GmbH ist nicht verpflichtet, Bestellungen des Bestellers anzunehmen.
2.3. Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen der Firma Meldgaard Greenline GmbH und dem Besteller ist der mindestens in Textform geschlossene Kaufvertrag einschließlich dieser AGB. Textform im Sinne dieser AGB umfasst auch E-Mails. Mündliche Aus- und Zusagen vor Abschluss des Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.
3. Preise und Zahlung
3.1. Falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, verstehen sich die genannten Preise in Euro ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer; die Mehrwertsteuer wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3.2. Die Berechnung der Kaufpreise erfolgt, sollten nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart worden sein, nach den am Versendungsort am Tag der Lieferung gültigen Listenpreisen der Firma Meldgaard Greenline GmbH zuzüglich der am Tag der Rechnungsstellung jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
3.3 Werden zwischen Vertragsschluss und Lieferung staatliche Abgaben im Zusammenhang mit der Einfuhr oder dem Vertrieb der Ware wesentlich erhöht oder wieder eingeführt, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3.4. Vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarung erfolgen Lieferungen „ab Werk“ (Incoterms 2010).
3.5. Soweit nichts anderes auf der Rechnung ausgewiesen oder vereinbart wurde, ist der Kaufpreis zahlbar ab Rechnungsdatum innerhalb 30 Tagen ohne Abzug. Kaufpreiszahlungen sind bar oder per Überweisung zu leisten und gilt als geleistet, sobald der Betrag dem Konto gutgeschrieben ist. Das Risiko des Zahlungsweges trägt der Besteller. Andere Zahlungsformen bedürfen besonderer Vereinbarung mindestens in Textform. Die hierdurch für beide Vertragsparteien entstehenden Kosten (z. B. Kreditkartengebühren) gehen zu Lasten des Kunden.
3.6. Bei Kaufpreiszahlung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ist der Besteller berechtigt, 2 % Skonto vom Netto-Warenwert in Abzug zu bringen.
3.7. Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, sind wir zur Geltendmachung von Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechtigt. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens sowie einer Schadenspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB bleibt vorbehalten.
3.8. Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsrückstand, ist die Firma Meldgaard Greenline GmbH berechtigt, etwaig eingeräumte Zahlungsziele zu widerrufen und für weitere Lieferungen Vorkasse oder Sicherheiten zu verlangen.
3.9. Die Aufrechnung mit anderen als anerkannten, unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen sowie die Ausübung eines Leistungsverweigerung und/oder von Zurückbehaltungsrechten des Bestellers sind ausgeschlossen.
4. Lieferung / Lieferungshindernisse
4.1. Lieferungen erfolgen ab Lager, sofern nichts anderes vereinbart ist.
4.2. Von der Firma Meldgaard Greenline GmbH in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin (gekennzeichnet durch „fix“) zugesagt oder vereinbart wurde. Sofern die Versendung der Waren vereinbart ist, beziehen sich die Lieferfristen und -termine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten. Kalenderangaben gelten nicht als Fixtermine, sofern nicht ausdrücklich als „Fixgeschäft“ bezeichnet.
4.3. Lieferfristen oder Liefertermine beginnen erst nach Vorliegen der für den Auftrag oder die Bestellung bei der Firma Meldgaard Greenline GmbH wesentlichen Informationen durch den Besteller. Sie verlängern bzw. verschieben sich automatisch um den Zeitraum, in dem der Besteller seinen vertraglichen Verpflichtungen der Firma Meldgaard Greenline GmbH gegenüber nicht nachkommt. Bei Auftragsänderungen, die auf Wunsch des Bestellers vorgenommen werden, beginnen sämtliche Lieferfristen von neuem zu laufen. Einwendungen des Bestellers gegen die Fristverlängerung sind ausgeschlossen.
4.4. Im Falle von zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbaren Ereignissen, die von der Firma Meldgaard Greenline GmbH nicht zu vertreten und vorübergehender Natur sind, (höhere Gewalt, Betriebsstörungen aller Art, rechtmäßige Aussperrungen und Streiks, behördliche Maßnahmen, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten etc.), und die einen Zeitraum von 3 Monaten nicht überschreiten, verlängern sich die Lieferfristen oder verschieben sich die Liefertermine um den Zeitraum dieser Ereignisse zzgl. einer angemessenen Anlauffrist.
4.5. Die Firma Meldgaard Greenline GmbH ist berechtigt, Teillieferungen und deren Rechnungslegung vorzunehmen, sofern die Teillieferungen für den Besteller im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar sind, die Lieferung der restlichen bestellten Ware gesichert ist und dem Besteller hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen, es sei denn, die Firma Meldgaard Greenline GmbH erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten (z. B. Transportkosten) bereit. Eine Teillieferung gilt als selbständiges Geschäft.
4.6. Gerät die Firma Meldgaard Greenline GmbH mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird die Firma Meldgaard Greenline GmbH eine Lieferung oder Leistung gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung der Firma Meldgaard Greenline GmbH auf Schadensersatz nach Maßgabe der Ziffer 8 dieser AGB beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
4.7. Bei Lieferung von Waren in das EU-Ausland hat der Besteller auf Anforderung eine Gelangensbestätigung bzw. einen Alternativnachweis vorzulegen. Unterbleibt die Vorlage, behält sich die Firma Meldgaard Greenline GmbH – Hansa vor, die in der Bundesrepublik Deutschland geltende Umsatzsteuer zu berechnen. Die Umsatzsteuer wird in der gesetzlich geltenden Höhe nacherhoben.
5. Versand / Gefahrübergang / Warenrückgabe
5.1. Die Versandart sowie die Verpackungs- und Beförderungsmittel unterstehen der pflichtgemäßen Auswahl der Firma Meldgaard Greenline GmbH.
5.2. Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes, wobei der Beginn des Verladevorganges maßgeblich ist, an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit der Ausführung des Versendens bestimmten Dritten auf den Besteller über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder die Firma Meldgaard Greenline GmbH noch andere vertragliche Leistungen (z. B. Versand der Ware) übernommen hat. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Besteller liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Besteller über, an dem die Firma Meldgaard Greenline GmbH versandbereit ist und dies dem Besteller angezeigt hat. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Bestellers abgeschlossen.
5.3. Warenrückgaben erfolgen ausschließlich nach vorheriger Zustimmung. Die Ware muss fabrikneu und originalverpackt sein. Für entstehende Verwaltungskosten behält sich die Firma Meldgaard Greenline GmbH einen Abschlag von 15 % des zu erstattenden Preises vor, mindestens jedoch € 10,00 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Sonderanfertigungen oder Artikel außerhalb des Standardsortiments sind von der Rücknahme ausgeschlossen. Wird hiervon im Ausnahmefall abgewichen, gilt der o.g. Abschlag sinngemäß. Mindestens wird jedoch ein Abschlag in Höhe der vom Vorlieferanten berechneten Rücknahmekosten erhoben.
6. Mängel der Ware
6.1. Die gelieferten Waren sind unverzüglich nach Ablieferung an den Besteller durch diesen oder durch den von diesem bestimmten Dritten (z. B. Spediteur, Frachtführer) sorgfältig zu untersuchen. Insbesondere sind Sonderanfertigungen unverzüglich auf Funktion, Oberfläche, Maßhaltigkeit etc. zu überprüfen. Im Falle des Versandes durch Dritte ist der Besteller zusätzlich verpflichtet, die Vollständigkeit und Unversehrtheit der Packstücke dem Dritten gegenüber zu bestätigen.
6.2. Erkennbare Transportschäden, fehlende Packstücke oder sonstige erkennbare Mängel (offene Mängel) sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen ab Ablieferung, schriftlich (Textform ausreichend) anzuzeigen. Andernfalls gilt die Ware in Bezug auf diese Mängel als genehmigt und der Besteller verliert insoweit seine Gewährleistungsrechte.
6.3. Verdeckte Mängel sind möglichst vor der Be- oder Verarbeitung anzuzeigen. Die Be- oder Verarbeitung von Waren mit offenen Mängeln im Sinne von Absatz 2 und solchen, die bereits gerügt wurden, wird ausdrücklich untersagt und die Aussonderung und Herausgabe verlangt. Die Nichtbeachtung dieses Satzes 2 führt zur Genehmigung des Kaufgegenstandes im Sinne von § 377 HGB. Dies gilt nicht, sofern die Mängel erst nach Be- oder Verarbeitung entdeckt werden. Die Weiterverarbeitung trotz erkennbarer Mängel gilt als konkludente Genehmigung.
6.4. Verhandlungen über Beanstandungen führen nicht zum Verzicht der Firma Meldgaard Greenline GmbH auf den Einwand der unzureichenden oder verspäteten Mängelrüge.
6.5. Bei Teillieferungen gelten 6.1. bis 6.4. für jede einzelne Teillieferung/-menge.
6.6. Die schriftliche (Textform ausreichend) Mängelrüge/-anzeige des Bestellers muss Art und Ausmaß des Mangels genau bezeichnen.
6.7. Ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 320 BGB bleibt unberührt bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Mängeln.
7. Gewährleistung
7.1. Bei rechtzeitigen und begründeten Rügen sind die Mängelansprüche des Bestellers zunächst auf das Recht zur Nacherfüllung beschränkt.
7.2. Im Rahmen der Nacherfüllung ist die Firma Meldgaard Greenline GmbH berechtigt, zwischen Neulieferung und Nachbesserung zu wählen. Die Kosten der Nacherfüllung, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, gehen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu Lasten der Firma Meldgaard Greenline GmbH, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls kann die Firma Meldgaard Greenline GmbH vom Besteller die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Besteller nicht erkennbar. Das Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
7.3. Wenn die Nacherfüllung durch die Firma Meldgaard Greenline GmbH fehlschlägt, kann der Besteller den Kaufpreis mindern oder nach seiner Wahl von dem Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche nach Ziffer 8 bleiben hiervon unberührt.
7.4. Im Falle eines etwaigen Unternehmerrückgriffs (§ 445a BGB) wird vermutet, dass zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs auf den Besteller Mängel nicht vorhanden waren. Wenn der Besteller nach den Ziffern 6.1 bis 6.5. dieser AGB pflichtgemäß untersucht hat oder hätte untersuchen müssen, jedoch keine Mängel angezeigt hat, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar dass der Käufer auch nachweisen muss, dass seine Pflicht zur Mängelprüfung erfüllt wurde.
7.5. Macht der Besteller Rückgriffsansprüche geltend, muss er sich gegenüber der Firma Meldgaard Greenline GmbH so behandeln lassen, als habe er alle gesetzlich zulässigen vertragsrechtlichen Möglichkeiten gegenüber seinem Vertragspartner (z. B. Verweigerung der Nacherfüllung wegen Unverhältnismäßigkeit oder Beschränkung des Aufwendungsersatzes auf einen angemessenen Betrag) umgesetzt.
7.6. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr nach Ablieferung der Sache, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften eine längere Verjährungsfrist vorsehen. Die Gewährleistung für gebrauchte Ware wird ausgeschlossen. Im Fall des Vorliegens der Voraussetzungen des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB beträgt die Gewährleistungsfrist drei Jahre, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
7.7. Die Kosten von Nachlieferung oder Nachbesserung durch die Firma Meldgaard Greenline GmbH führt nicht zu einem Neubeginn der Gewährleistungsfrist.
7.8. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.
7.9. Gewährleistungsansprüche wegen Schäden durch natürliche Abnutzung, unsachgemäße Bedienung, nachlässige Behandlung, übermäßige Beanspruchung sowie infolge der Nichtbeachtung von Betriebs- und Gebrauchsanleitungen bestehen nicht. Gleiches gilt für Schäden im Fall von nachträglichen unsachgemäßen Reparaturen oder Änderungen und solcher Schäden, die aufgrund äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt waren.
7.10. Die Gewährleistungsfristen von Ziffer 7.6. gelten nicht bei Schadensersatzansprüchen wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Arglist, bei Vorsatz und bei grober Fahrlässigkeit.
7.11. Nimmt der Besteller die Mangelbeseitigung selbst vor, ohne der Firma Meldgaard Greenline GmbH zuvor eine angemessene Frist zur Nachbesserung oder Nachlieferung gesetzt zu haben, entfallen die Gewährleistungsansprüche vollständig.
7.12. Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben hiervon unberührt.
8. Haftung auf Schadensersatz wegen Verschulden (Haftungsbegrenzung)
8.1. Die Haftung der Firma Meldgaard Greenline GmbH auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieser Ziffer 8. dieser AGB eingeschränkt.
8.2. Die Firma Meldgaard Greenline GmbH haftet nicht
a) Im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreters, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen
b) Im Falle einfacher und grober Fahrlässigkeit seiner nicht leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
8.3. Soweit die Firma Meldgaard Greenline GmbH dem Grunde nach gemäß dieser Ziffer 8. auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die die Firma Meldgaard Greenline GmbH bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die ihr bekannt waren oder die diese hätte erkennen müssen oder bei Anwendung verkehrsüblicher Sorge hätte voraussehen müssen. Sonstige Mangelschäden, die nicht unmittelbar Folge von Mängeln des Kaufgegenstandes sind, oder Vermögensschäden, wie z. B. Ansprüche aus entgangenem Gewinn, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Kaufgegenstandes typischerweise zu erwarten sind. Insbesondere haftet die Firma nicht für Produktionsausfall, entgangenen Gewinn oder Betriebsunterbrechung, es sei denn, solche Schäden sind bei vertragsgemäßer Verwendung typisch vorhersehbar.
8.4. Die Haftung der Firma Meldgaard Greenline GmbH ist für Sach- oder Vermögensschäden betragsmäßig begrenzt auf die Höhe von € 100.000,00 je Schadensfall, auch wenn es sich um vertragswesentliche Pflichtverletzungen handelt.
8.5. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten im gleichen Umfang zu Gunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Firma Meldgaard Greenline GmbH.
8.6. Die Haftungsbegrenzungen dieser Ziffer 8. gelten nicht für die Haftung der Firma Meldgaard Greenline GmbH wegen vorsätzlicher Verletzung, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
8.7. Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben hiervon unberührt.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1. Der nachfolgend geregelte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Forderungen der Firma Meldgaard Greenline GmbH gegenüber dem Besteller aus der laufenden Geschäftsbeziehung – unabhängig vom Rechtsgrund –, einschließlich etwaiger Saldoforderungen aus Kontokorrentverhältnissen.
9.2. Die von der Firma Meldgaard Greenline GmbH gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher gesicherten Forderungen im Eigentum des Unternehmens. Als „Vorbehaltsware“ gelten sowohl die ursprünglich gelieferte Ware als auch Ersatzlieferungen oder neu entstandene Sachen gemäß nachfolgenden Regelungen.
9.3. Der Besteller verpflichtet sich, die Vorbehaltsware unentgeltlich mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns aufzubewahren.
9.4. Der Besteller darf die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls (siehe Ziffer 9.12) im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterverarbeiten oder weiterveräußern. Bearbeitung, Montage und sonstige Verwertungen gelten als Verarbeitung. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind nicht gestattet. Bei Zahlungsverzug kann die Firma Meldgard Greenline GmbH nach angemessener Fristsetzung das Veräußerungs- und Verarbeitungsrecht widerrufen.
9.5. Erfolgt eine Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Besteller, so geschieht dies im Namen und für Rechnung der Firma Meldgaard Greenline GmbH als Hersteller im Sinne des § 950 BGB. Die Firma erwirbt dabei Eigentum oder Miteigentum an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Gesamtwert. Sollte ein Eigentumserwerb nicht möglich sein, tritt der Besteller sein zukünftiges Eigentum bzw. Miteigentum bereits jetzt sicherungshalber an die Firma ab. Bei Verbindung oder Vermischung mit anderen Sachen, bei denen eine Hauptsache vorliegt, gilt diese Regelung entsprechend. Die Firma nimmt die Abtretung an.
9.6. Veräußert der Besteller die Vorbehaltsware weiter, tritt er bereits jetzt alle daraus entstehenden Forderungen gegen Dritte zur Sicherheit an die Firma Meldgaard Greenline GmbH ab, die diese Abtretung hiermit annimmt. Besteht Miteigentum, erfolgt die Abtretung entsprechend dem Anteil. Gleiches gilt für Ersatzansprüche, etwa aus Versicherung oder unerlaubter Handlung. Der Besteller ist widerruflich ermächtigt, die abgetretenen Forderungen treuhänderisch einzuziehen. Ein Widerruf ist bei Zahlungsverzug oder Insolvenzantrag möglich.
9.7. Die Regelungen der Ziffern 9.5 und 9.6 gelten entsprechend, wenn die Vorbehaltsware vor der Weiterveräußerung verarbeitet oder mit anderen Gegenständen verbunden wird. Wird sie mit einem Grundstück verbunden, tritt der Besteller seine daraus resultierenden Ansprüche gegen den Grundstückseigentümer (z. B. nach § 951 BGB) an die Firma ab. Diese nimmt die Abtretung an.
9.8. Der Eigentumsvorbehalt bleibt bestehen, auch wenn Forderungen in eine laufende Rechnung einbezogen und Salden gebildet werden. Er sichert sowohl den anerkannten Saldo als auch den kausalen Saldo.
9.9. Bei Zugriffen Dritter – etwa durch Pfändung – hat der Besteller unverzüglich auf das Eigentum der Firma Meldgaard Greenline GmbH hinzuweisen und diese umfassend zu informieren, einschließlich Vorlage des Pfändungsprotokolls. Erstattet der Dritte entstehende Kosten nicht, einschließlich notwendige Rechtsverfolgungskosten, haftet der Besteller.
9.10. Der Besteller darf mit seinen Abnehmern keine Vereinbarungen treffen, die die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt beeinträchtigen, insbesondere keine Abtretungsverbote. Bereits bestehende Beschränkungen sind der Firma unverzüglich anzuzeigen. In einem solchen Fall kann das Recht zur Weiterveräußerung oder Verarbeitung widerrufen werden.
9.11. Übersteigt der Schätzwert der Vorbehaltsware die gesicherten Forderungen um mehr als 50 %, gibt die Firma auf Verlangen des Bestellers entsprechende Sicherheiten nach eigener Wahl frei.
9.12. Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug, kann die Firma vom Vertrag zurücktreten (Verwertungsfall) und die Vorbehaltsware herausverlangen und verwerten. Der Erlös wird nach Abzug der Verwertungskosten mit offenen Forderungen verrechnet. Der Besteller gestattet, dass beauftragte Personen zum Zwecke der Abholung das Gelände betreten dürfen.
10. Schlussbestimmungen
10.1. Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz der Firma Meldgaard Greenline GmbH.
10.2. Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung nach Wahl der Firma Meldgaard Greenline GmbH entweder deren Geschäftssitz oder der Sitz des Bestellers. Für Klagen gegen die Firma Meldgaard Greenline GmbH ist in diesen Fällen ausschließlich deren Geschäftssitz Gerichtsstand (Amtsgericht Hamburg-Altona / Landgericht Hamburg). Gesetzlich zwingende Regelungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
10.3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) sowie der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen.
10.4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Enthält der Vertrag oder diese AGB Regelungslücken, gelten die rechtlich wirksamen Bestimmungen als vereinbart, die die Vertragspartner nach dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrags und dem Sinn dieser AGB vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke erkannt hätten.